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Ich gehe gern auf die JBS, weil man dort viel lernen kann, es in der Nähe ist und ich in die Schule laufen kann.
Alle Zitate lesen Angelina, 14 Jahre

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Schulleitung Leonore Rammaier
Johann-Bruecker Haupt- und Realschule
Bühlstraße 16
71101 Schönaich
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Fax 07031-639-59
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Hinweise zum Recht am eigenen Bilde

Die Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage der Johann Bruecker Haupt- und Realschule unterliegt den im Kunsturhebergesetz genannten Bedingungen zum Recht am eigenen Bilde.
(Siehe dazu: Auszug aus dem Kunsturhebergesetz, §22 und §23)
Für alle Bilder von Personen gilt daher:
· Einzelporträts von Schülern oder Lehrern erfolgen nur mit deren Einwilligung oder der Einwilligung Erziehungsberechtigter.
· Bilder von Personengruppen, die auf Veranstaltungen entstanden sind oder zum Zwecke der Veröffentlichung (z.B. Klassenbilder, Kollegiumsbild etc.) gemacht wurden, beachten die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes (hier besonders § 23 Abs.1, Nr. 3 KunstUrhG).
Die Johann-Bruecker Haupt- und Realschule geht in diesen Fällen von einem durch die Teilnahme erteilten Einverständnis der abgebildeten Personen aus, bis durch einen Widerspruch durch eine betreffende Person oder eines Erziehungsberechtigten das Gegenteil bekannt wird.
Im Übrigen behält sich die Johann-Bruecker Haupt- und Realschule im Auftrag der Urheber alle Rechte an den veröffentlichten Bildern vor. Eine weitere Verwendung kann nur mit Einverständnis der Johann-Bruecker Haupt- und Realschule erfolgen.

§ 22 Recht am eigenen Bilde

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

2. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

3. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Auszug aus dem Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
 

Nächste Termine

Di 28. Feb - Do 1. Mär
Klosterfahrt
Di 28. Feb
Wintersporttag
Fr 2. Mär
H7/H8 Besuch der Experimenta
Di 6. Mär - Di 13. Mär
Frankreichaustausch
Di 6. Mär
R8a/b Besuch bei der Firma Faulhaber (Technikgruppe)
Di 6. Mär
R9a Zukunftswerkstatt
Mi 7. Mär
R9a/b/c GEVA-Test
Mo 12. Mär - Fr 16. Mär
H8 OiB-Praktikum
Mo 12. Mär - Mi 21. Mär
H9 Projektprüfung
Di 13. Mär
R9a/b Zukunftswerkstatt
Mi 14. Mär
R9a/b/c GEVA-Test
Mo 19. Mär - Fr 23. Mär
H8 OiB-Praktikum
Di 20. Mär
R9b/c Zukunftwerkstatt
Di 20. Mär. 15:00 - 17:30 Uhr
Tag der offenen Tür
Mi 21. Mär
R9a/b/c GEVA-Test
Mo 26. Mär
R10 Fachinterne Überprüfung NWA
Di 27. Mär
R9c Zukunftswerkstatt
Mi 28. Mär
Methodentag IV
Mi 28. Mär
R9a/b/c GEVA-Test
Mi 28. Mär. 08:00 - 17:00 Uhr
Anmeldetermin für die Haupt- und Realschule
Do 29. Mär. 08:00 - 13:30 Uhr
Anmeldetermin für die Haupt- und Realschule